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   OLG Nürnberg, 07.12.2007 - 7 WF 1494/07   

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https://dejure.org/2007,6319
OLG Nürnberg, 07.12.2007 - 7 WF 1494/07 (https://dejure.org/2007,6319)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.12.2007 - 7 WF 1494/07 (https://dejure.org/2007,6319)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2007 - 7 WF 1494/07 (https://dejure.org/2007,6319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang des Vergütungsanspruches eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts auf die Staatskasse mit Befriedigung der Forderung; Möglichkeit der Erhebung einer Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts die Erinnerung des Beklagten gegen ...

  • Judicialis

    ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 2 b; ; ZPO § 126 Abs. 1; ; RVG § 59

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung des auf Staatskasse übergegangenen Vergütungsanspruchs des beigeordneten Rechtsanwaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 885
  • MDR 2008, 233
  • FamRZ 2008, 803
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.06.1997 - XII ZR 254/94

    Inanspruchnahme des Prozeßgegners

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2007 - 7 WF 1494/07
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof in seiner - soweit ersichtlich - bisher einzigen (veröffentlichten) Entscheidung zur streitgegenständlichen Problematik vom 11.06.1997, Az.: XII ZR 254/94, veröffentlicht etwa in MDR 1997, 883 und JurBüro 1997, 648, die Auffassung vertreten, dass § 122 Abs. 1 Nr. 1 b ZPO in einer Fallgestaltung wie der hier vorliegenden der Geltendmachung der auf die Staatskasse übergegangenen Ansprüche aus § 126 Abs. 1 ZPO gegen den erstattungspflichtigen Gegner nicht entgegenstehe, weil .
  • OLG Frankfurt, 03.07.1989 - 5 WF 31/89
    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2007 - 7 WF 1494/07
    Diese Vorschrift wird von einem Teil der Rechtsprechung und der Literatur dahin interpretiert, dass sie auch für auf die Staatskasse übergegangene Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwaltes gegen die ersatzpflichtige Gegenpartei gelten soll und solche Ansprüche von der Staatskasse deshalb nur im Rahmen der Prozesskostenhilfe für den Gegner angeordneter Zahlungen, nicht aber dann geltend gemacht werden können, wenn dem Gegner - wie im vorliegenden Fall - Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Raten bewilligt worden ist (so etwa OLG Braunschweig, JurBüro 1990, 509; OLG Zweibrücken, Rechtspfleger 1989, 114; OLG Hamburg, JurBüro 1985, 612; OLG Karlsruhe, JurBüro 1999, 370; OLG München, FamRZ 2001, 1156; Bork in Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 22. Aufl., § 122 Rn. 8; Fischer, JurBüro 1998, 622).
  • OLG München, 24.01.2001 - 11 WF 523/01

    Geltendmachung von übergegangenen Ansprüche wegen Prozesskostenhilfe-Vergütung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2007 - 7 WF 1494/07
    Diese Vorschrift wird von einem Teil der Rechtsprechung und der Literatur dahin interpretiert, dass sie auch für auf die Staatskasse übergegangene Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwaltes gegen die ersatzpflichtige Gegenpartei gelten soll und solche Ansprüche von der Staatskasse deshalb nur im Rahmen der Prozesskostenhilfe für den Gegner angeordneter Zahlungen, nicht aber dann geltend gemacht werden können, wenn dem Gegner - wie im vorliegenden Fall - Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Raten bewilligt worden ist (so etwa OLG Braunschweig, JurBüro 1990, 509; OLG Zweibrücken, Rechtspfleger 1989, 114; OLG Hamburg, JurBüro 1985, 612; OLG Karlsruhe, JurBüro 1999, 370; OLG München, FamRZ 2001, 1156; Bork in Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 22. Aufl., § 122 Rn. 8; Fischer, JurBüro 1998, 622).
  • OLG Nürnberg, 13.08.2001 - 10 WF 2663/01

    Prozesskostenhilfe - Erstattungsansprüche des Gegners

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2007 - 7 WF 1494/07
    Neben einer Reihe von Oberlandesgerichten (vgl. etwa OLG Oldenburg, JurBüro 1993, 1373; KG, JurBüro 1988, 746) und Autoren (vgl. etwa Wax in Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 122 Rn. 16) hat auch der 10. Senat des OLG Nürnberg in einer Entscheidung vom 13.03.2001 (veröffentlicht u.a. in FamRZ 2002, 479) die Sicht des Bundesgerichtshofs geteilt.
  • OLG Karlsruhe, 18.12.1998 - 20 WF 37/98
    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2007 - 7 WF 1494/07
    Diese Vorschrift wird von einem Teil der Rechtsprechung und der Literatur dahin interpretiert, dass sie auch für auf die Staatskasse übergegangene Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwaltes gegen die ersatzpflichtige Gegenpartei gelten soll und solche Ansprüche von der Staatskasse deshalb nur im Rahmen der Prozesskostenhilfe für den Gegner angeordneter Zahlungen, nicht aber dann geltend gemacht werden können, wenn dem Gegner - wie im vorliegenden Fall - Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Raten bewilligt worden ist (so etwa OLG Braunschweig, JurBüro 1990, 509; OLG Zweibrücken, Rechtspfleger 1989, 114; OLG Hamburg, JurBüro 1985, 612; OLG Karlsruhe, JurBüro 1999, 370; OLG München, FamRZ 2001, 1156; Bork in Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 22. Aufl., § 122 Rn. 8; Fischer, JurBüro 1998, 622).
  • KG, 01.12.1987 - 1 WF 1352/87
    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.12.2007 - 7 WF 1494/07
    Neben einer Reihe von Oberlandesgerichten (vgl. etwa OLG Oldenburg, JurBüro 1993, 1373; KG, JurBüro 1988, 746) und Autoren (vgl. etwa Wax in Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., § 122 Rn. 16) hat auch der 10. Senat des OLG Nürnberg in einer Entscheidung vom 13.03.2001 (veröffentlicht u.a. in FamRZ 2002, 479) die Sicht des Bundesgerichtshofs geteilt.
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